Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 08.09.1988

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 06.07.1983 - 7 S 2751/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3596
VGH Baden-Württemberg, 06.07.1983 - 7 S 2751/82 (https://dejure.org/1983,3596)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.07.1983 - 7 S 2751/82 (https://dejure.org/1983,3596)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Juli 1983 - 7 S 2751/82 (https://dejure.org/1983,3596)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,3596) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 34, 24
  • DÖV 1984, 37
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Der Flurbereinigungsbeschluß des Landesamtes für Flurbereinigung und Siedlung Baden-Württemberg vom 25. Juni 1982 - Verfahrens-Nr. 1914 -, der Widerspruchsbescheid des Landesamtes für Flurbereinigung und Siedlung Baden-Württemberg vom 5. November 1982 - RV-Nr. 57/1/82 A -, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 6. Juli 1983 - 7 S 2751/82 - und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. März 1985 - BVerwG 5 C 130.83 - verletzen die Grundrechte der Beschwerdeführer aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 130.83

    Flurbereinigung zur Errichtung eines Prüfgeländes für Kraftfahrzeuge; "Boxberg";

    Das Flurbereinigungsgericht hat die Klagen durch Urteil vom 6. Juli 1983 (ESVGH 34, 24) abgewiesen, im wesentlichen aus folgenden Gründen: Die zu dem Zweck angeordnete Flurbereinigung, die Bodenordnung für das "Sondergebiet Prüfgelände" zu verwirklichen und die damit verbundenen Nachteile für die Betroffenen und die allgemeine Landeskultur zu vermeiden, sei rechtmäßig.

    Der erkennende Senat versteht § 144 f Abs. 1 Satz 1 BBauG in Übereinstimmung mit dem angefochtenen Urteil (vgl. ESVGH 34, 24 ) ferner dahin, daß eine Flurbereinigung aus Anlaß einer städtebaulichen Maßnahme nur angeordnet werden darf, wenn zur Verwirklichung einer solchen Maßnahme außerhalb des Flurbereinigungsverfahrens eine Enteignung zulässig wäre (vgl. auch Krohn/Löwisch, Eigentumsgarantie, Enteignung, Entschädigung, 3. Aufl. 1984, RdNr. 45).

    Demgegenüber hat das Flurbereinigungsgericht insoweit von einer eigenen Prüfung abgesehen und lediglich festgestellt, daß die Beigeladenen zu 1 und 2 in den von ihnen erlassenen Bebauungsplänen "enteignungsrechtliche Überlegungen" angestellt haben (vgl. Urteilsabdruck S. 46 f. = ESVGH 34, 24 ).

    Entgegen der Auffassung des Flurbereinigungsgerichts (s. Urteilsabdruck S. 52-54 = ESVGH 34, 24 ) enthält § 88 Nr. 4 FlurbG für die Flurbereinigung nach § 144 f BBauG keine Regelungslücke, die entsprechend der in § 88 Nrn. 6 und 7 FlurbG angelegten Konzeption durch ergänzende Anwendung des für das Unternehmen geltenden Gesetzes, d.h. hier unter Rückgriff auf die Rechtsgedanken des § 87 Abs. 2 und 3 BBauG, zu schließen wäre.

  • OVG Niedersachsen, 17.02.1997 - 6 M 474/97

    Abwehranspruch gegen gebietsfremdes Vorhaben auch im; Baugebiet; Bebauungsplan;

    Schon das mindert ganz erheblich die Möglichkeit, daneben auf das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme zurückzugreifen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22. November 1984 - 4 B 244.84 -, NVwZ 1985, 653 = UPR 1984, 136; Beschl. v. 18. Dezember 1985 - 4 CB 49 und 50.85 -, DÖV 1986, 575).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.09.1988 - 7 S 2751/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,7379
VGH Baden-Württemberg, 08.09.1988 - 7 S 2751/82 (https://dejure.org/1988,7379)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.09.1988 - 7 S 2751/82 (https://dejure.org/1988,7379)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. September 1988 - 7 S 2751/82 (https://dejure.org/1988,7379)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,7379) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1989, 301
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2000 - 6 S 931/99

    Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwaltes - Inlandsflug

    Selbst wenn man zu Gunsten der Klägerin davon ausgeht, dass ihr Prozessbevollmächtigter nicht gehalten war, bereits nach dem Ende der mündlichen Verhandlung um 11.49 Uhr die Rückreise anzutreten, sondern dass er noch die Urteilsverkündung, die um 12.32 Uhr endete, abwarten konnte (vgl. aber VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8.9.1988 - 7 S 2751/82 -, Rpfleger 1989, 301, wonach die Kosten der Teilnahme des Prozessbevollmächtigten an einem Verkündungstermin vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht erstattungsfähig sind; bestätigt durch BVerfG, Entscheidung vom 23.1.1989 - 1 BvR 1526/88 -, juris, Verwaltungsrecht (CD05V12); ebenso VGH Bad.-Württ. Beschluss vom 29.9.1992 - 1 S 3791/88 -, VBlBW 93, 54), so hätte für ihn die Möglichkeit bestanden, Frankfurt am Main zwischen 18.00 und 19.00 Uhr mit der Bundesbahn zu erreichen, um daran anschließend mit seinem eigenen Pkw die Rückfahrt anzutreten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht